Die Norm GB/T3098.7-2000 legt die mechanischen Eigenschaften von selbstschneidenden Schrauben aus einsatzgehärtetem Stahl fest. Sie gewährleistet, dass diese Verbindungselemente strenge Leistungskriterien für Anwendungen erfüllen, die zuverlässige Gewindeverbindungen und hohe Festigkeit erfordern. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte hinsichtlich Werkstoffen, mechanischen Eigenschaften, Prüfverfahren und zugehörigen Anforderungen detailliert beschrieben.

Materialien

Selbstschneidende Schrauben werden aus einsatzgehärtetem Stahl durch Kaltumformung hergestellt. Die in Tabelle 1 angegebene chemische Zusammensetzung dient als Richtlinie.

Tabelle 1: Chemische Zusammensetzung
AnalyseKohlenstoff (%)Mangan (%)
Schöpfkelle0.15~0.250.70~1.65
Überprüfen0.13~0.270.64~1.71

Hinweis: Der Bor-Gehalt kann 0,005% erreichen, wenn er durch Zugabe von Titan und/oder Aluminium so kontrolliert wird, dass er unwirksam wird.

Mechanische und Leistungseigenschaften

4.1 Eigenschaften und Prüfmethoden

Die mechanischen und Leistungseigenschaften sowie deren Anforderungen und Prüfmethoden sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2: Mechanische und Leistungseigenschaften
EigentumAnforderung (Klausel oder Tabelle)Prüfverfahren (Klausel)
Kernhärte4.35.1
Oberflächenhärte4.35.2
Gehäusetiefe4.4, Tabelle 45.3
Torsionsfestigkeit4.5, Tabelle 35.4
Kopfgesundheit4.65.5
Fahrbarkeit4.7, Tabelle 35.6
Beständigkeit gegen Wasserstoffversprödung4.85.7
Kernhärte nach dem Umhärten4.95.8
Zugfestigkeit4.10, Tabelle 35.9

4.2 Wärmebehandlung

Fertige Schrauben müssen einsatzgehärtet und angelassen werden. Die Mindestanlasstemperatur beträgt 340 °C, und sie müssen die in Tabelle 3 aufgeführten mechanischen und Leistungsanforderungen erfüllen.

Tabelle 3: Mechanische und Leistungsanforderungen
Nenngewindedurchmesser (mm)Mindesttorsionsfestigkeit (N·m)Maximales Antriebsdrehmoment (N·m)Mindestzuglast (Referenzwert) (N)
20.50.31940
2.51.20.63150
32.11.14680
3.53.41.76300
44.92.58170
510513200
6178.518700
8422134000
10854353900
121507578400

4.3 Härte

Die Kernhärte muss 290~370 HV10 betragen, die Mindestoberflächenhärte 450 HV0,3.

4.4 Gehäusetiefe

Die Gehäusetiefe muss Tabelle 4 entsprechen.

Tabelle 4: Einsatztiefe
Nenngewindedurchmesser (mm)Minimum (mm)Maximal (mm)
2, 2.50.040.12
3, 3.50.050.18
4, 50.10.25
6, 80.150.28
10, 120.150.32

4.5 Torsionsfestigkeit

Bei der Prüfung gemäß Abschnitt 5.4 muss die Torsionsfestigkeit den Anforderungen der Tabelle 3 entsprechen. Im Bereich des eingespannten Gewindes darf kein Bruch auftreten.

4.6 Kopfgesundheit

Bei der Prüfung gemäß Abschnitt 5.5 dürfen an der Kopf-Schaft-Verbindung keine Risse auftreten, wenn sich die Kopfauflagefläche dauerhaft um einen Winkel von 7° zur Ebene senkrecht zur Schraubenachse verformt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kopf nicht abbricht, selbst wenn der Bruch am ersten Gewindegang auftritt.

4.7 Gewindebildungsfähigkeit

Schrauben ohne bleibende Gewindeverformung (geprüft unter 10-facher Vergrößerung) müssen gemäß Abschnitt 5.6 ein passendes Innengewinde in der Prüfplatte bilden. Das Anzugsmoment darf die Werte aus Tabelle 3 nicht überschreiten. Das gebildete Innengewinde muss ein Außengewinde gemäß GB/T 197 mit einer Toleranz von 6h aufnehmen und den Prüflasten der Festigkeitsklasse 8 gemäß GB/T 3098.2 standhalten.

4.8 Beständigkeit gegen Wasserstoffversprödung

Selbstschneidende Schrauben, insbesondere galvanisierte, sind anfällig für Wasserstoffversprödung. Die Prozesse sind gemäß GB/T 3098.17 (Parallellagerverfahren) auf wasserstoffbedingte Risiken zu überprüfen. Wird Versprödung festgestellt, sind die Prozesse zu verbessern. Galvanisierte Schrauben müssen gemäß GB/T 5267 einer Wasserstoffaustreibung unterzogen werden.

Hinweis: Es werden nicht-elektrolytische Zinklamellenbeschichtungen gemäß ISO 10683 empfohlen.

4.9 Kernhärte nach dem Nachhärten

Bei der Prüfung nach Abschnitt 5.8 darf die Kernhärteabnahme nach dem erneuten Anlassen 20 HV nicht überschreiten.

4.10 Zugfestigkeit

Bei Schrauben mit einer Länge von ≥12 mm oder ≥3d kann eine Zugprüfung zwischen Lieferant und Käufer vereinbart werden. Hinweis: Die Zugbelastungen in Tabelle 3 dienen nur als Referenz.

Testmethoden

5.1 Kernhärteprüfung

Die Kernhärte ist gemäß GB/T 4340.1 an einer Stelle mit halbem Radius im Querschnitt, entfernt vom Ende und durch den kleinen Durchmesser, zu messen.

5.2 Oberflächenhärteprüfung

Die routinemäßige Prüfung kann am Ende, Schaft oder Kopf (sofern die Geometrie dies zulässt) erfolgen. Die Prüfung erfolgt nach GB/T 4340.1 nach Entfernung der Beschichtung. Bei Schiedsverfahren ist die Vickers-Mikrohärte (HV 0,1) an Profilen mit einem Abstand von ≥ 0,05 mm von der Kante bei Durchmessern ≥ 4 mm zu messen; bei Durchmessern < 4 mm ist eine Verhandlung erforderlich.

5.3 Härteprüfung

Die Einsatzhärtungstiefe ist der senkrechte Abstand von der Oberfläche zu dem Punkt, an dem die Härte der Kernhärte +30 HV0,3 entspricht. Für Schiedsverfahren ist die Mikrohärte (HV0,3) maßgebend.

5.4 Torsionsfestigkeitsprüfung

Die Klemmschraube muss mindestens zwei vollständige Gewindegänge im Befestigungselement und zwei freiliegende Gewindegänge aufweisen. Das Drehmoment bis zum Bruch anziehen; der Wert muss Tabelle 3 entsprechen.

5.5 Kopfgesundheitstest

Schraube in Keil mit Lochdurchmesser = Nenndurchmesser + 0,05 mm (≤ M6) bzw. + 0,1 mm (> M6 bis M12) eindrehen. Axiallast bis zu einer Verformung von 7° aufbringen. Nicht für Senkschrauben geeignet.

5.6 Fahrbarkeitstest

Schraube in die Prüfplatte (niedriggekohlter Stahl, 140–180 HV30, Dicke = Nenndurchmesser, Bohrung gemäß Tabelle 5) eindrehen, bis ein Gewindegang herausragt. Anfangs-Axialkraft: ≤ 50 N (≤ M5), ≤ 100 N (> M5). Drehzahl ≤ 30 U/min für die Schiedsgerichtsbarkeit. Maximales Drehmoment ist das Antriebsdrehmoment; Schmierstoffe sind zulässig.

Tabelle 5: Dicke der Prüfplatte und Lochdurchmesser
Nenngewindedurchmesser (mm)22.533.545681012
Dicke (mm)22.533.545681012
Lochdurchmesser (mm)Max1.8252.2752.7753.183.684.535.437.3369.23611.143
Min1.82.252.753.153.654.55.47.39.211.1

Hinweis: Toleranz der Prüfplattendicke gemäß GB/T 709.

5.7 Wasserstoffversprödungstest

Gemäß GB/T 3098.17.

5.8 Nachtemperierungsprüfung

Differenz der mittleren Kernhärte (drei Messpunkte) vor/nach dem Nachtempern (330 °C, 1 h) ≤ 20 HV. Nur für Schiedsverfahren.

5.9 Zugversuch

Klemmschraube mit mindestens 6 freiliegenden Gewindegängen. Axiale Belastung ≤ 25 mm/min bis zum Bruch aufbringen, der im Schaft oder Gewinde, nicht am Kopfübergang, erfolgen soll.

Drehmomentschlüssel

Drehmomentschlüssel für Torsions- und Fahrbarkeitsprüfungen müssen einen Messfehler von ±31 TP3T des vorgegebenen Wertes aufweisen. Manuelle Drehmomentschlüssel für Schiedsverfahren.

Markierung

7.1 Kennzeichnungssymbol

Einsatzgehärtete und vergütete selbstschneidende Schrauben mit der Kennzeichnung „-O-“.

7.2 Identifizierung

Einsatzgehärtete Schrauben müssen gemäß Abschnitt 7.1 eine vertiefte oder erhabene Markierung aufweisen. Dies ist obligatorisch für Sechskant- oder Sechskantköpfe ab 5 mm Durchmesser, vorzugsweise auf dem Kopf. Andere Typen nach Vereinbarung.

7.3 Herstellerkennzeichen

Die Kennzeichnung des Herstellers ist auf allen gekennzeichneten Produkten obligatorisch.

Häufig gestellte Fragen

Welche Mindesthärtetemperatur ist gemäß dieser Norm für selbstschneidende Schrauben erforderlich?
Die Mindestvergütungstemperatur beträgt 340°C, um die Einhaltung der mechanischen Eigenschaften wie Härte und Festigkeit zu gewährleisten.
Wie wird die Wasserstoffversprödung bei galvanisierten Schrauben behandelt?
Die Prozesse werden gemäß GB/T 3098.17 geprüft, und die Wasserstoffaustreibung ist gemäß GB/T 5267 erforderlich. Nicht-elektrolytische Beschichtungen wie Zinklamellenbeschichtungen gemäß ISO 10683 werden empfohlen, um das Risiko zu minimieren.
Welche Anforderungen gelten für die Kern- und Oberflächenhärte?
Die Kernhärte muss 290~370 HV10 und die Oberflächenhärte mindestens 450 HV0,3 betragen, um Haltbarkeit und Gewindeformungsfähigkeit zu gewährleisten.
Für welche Schraubengrößen ist eine Zugprüfung optional?
Zugversuche sind nach Vereinbarung optional für Schrauben mit einer Länge von ≥12 mm oder ≥3 mal dem Nenndurchmesser; die Referenzlasten sind in Tabelle 3 angegeben.
Welche Kennzeichnung ist für einsatzgehärtete selbstschneidende Schrauben erforderlich?
Das Symbol „-O-“ muss zusammen mit dem Markenzeichen des Herstellers angebracht werden, insbesondere bei Sechskantköpfen mit einem Durchmesser von ≥5 mm.
Wie wird die Gehäusetiefe gemessen und welche Grenzwerte gelten für eine 4-mm-Schraube?
Gemessen nach 5.3 unter Verwendung von HV0.3; für 4 mm, Minimum 0,1 mm und Maximum 0,25 mm, um Härte und Zähigkeit auszugleichen.